Der Weg zum Windrad im Bayerischen Staatswald
Bürger- und Kommunalfreundlichkeit stehen an erster Stelle: Die Bayerischen Staatsforsten haben ein Verfahren zur Bereitstellung von Staatswaldflächen für Windenergieanlagen entwickelt. Die größtmögliche Berücksichtigung der kommunalen Belange, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie eine wald- und flächenschonende Umsetzung von Windenergieprojekten stehen für uns im Vordergrund.
Auswahlverfahren
Die Staatsforsten identifizieren potenziell geeignete, windhöffige Staatswaldflächen und prüfen diese auf wesentliche Restriktionen, die einer Eignung entgegenstehen können (z.B. Abstand zur Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Puffer zu Straßen/Bahnlinien, etc.). Ergebnis dieser Prüfung ist eine Projektfläche.
- Die Bayerischen Staatsforsten informieren die Standortkommune umfassend über das geplante Windenergieprojekt und stimmen die Rahmenbedingungen des Projekts, insbesondere die Verfahrenstermine, so weit als möglich ab.
- Dabei werden die kommunalen Belange der Standortkommune – so weit rechtlich und wirtschaftlich darstellbar – bestmöglich im Auswahlverfahren berücksichtigt.
- Die kommunalen Belange können verpflichtende sowie nicht verpflichtende Vorgaben für die Bieter beinhalten.
- Als verpflichtende Vorgabe können bspw. folgende Belange rechtssicher in das Verfahren aufgenommen werden:
- Zahl der WEA
- Stimmberechtigte finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie einer Bürgerenergiegesellschaft an der Betreibergesellschaft, soweit unterhalb der Sperrminorität (24,9 %)
- Finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG
- Zu den kommunalen Belangen, die nicht verpflichtend vorgegeben , jedoch als Wunsch der Standortkommune in das Verfahren aufgenommen werden können, zählen beispielsweise:
- Bürgerstrommodelle
- Sitz der Betreibergesellschaft
- Stimmberechtigte finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie einer Bürgerenergiegesellschaft an der Betreibergesellschaft über die Sperrminorität (24,9 %) hinaus bis zu 100 %. Dieser kommunale Belang kann im Rahmen der Wertung der Angebote besonders prämiert werden.
- Detailliertere Informationen zu rechtlichen Hintergründen finden Sie hier.
- Nach einem angemessenen Abstimmungszeitraum starten die BaySF das Auswahlverfahren.
- Die Bekanntgabe der Auswahlverfahren erfolgt jeweils durch ein kurzes Exposé zur Projektfläche auf der Internetseite.
- Mit Angebotsbeginn können die Unterlagen für das jeweilige Auswahlverfahren von interessierten Unternehmen über das Internetportal der Deutschen eVergabe eingesehen werden (Verfahrensbrief mit Lageplan, Flurstücksliste, Projektbeschreibung, Prüfungsmatrix, etc.).
- Unternehmen können Bietergemeinschaften bilden und ein gemeinsames Angebot abgeben (z.B. Kommune und Projektierer).
- Unternehmen oder Bietergemeinschaften können sich auch im Wege einer sog. Eignungsleihe der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Mittel/Kapazitäten) bedienen.
- Die Bieter können innerhalb der Angebotsfrist ihre Angebote über das Internetportal der Deutschen eVergabe übermitteln.
- Die eingegangenen Angebote werden in zwei Schritten geprüft und gewertet:
- Erster Schritt: Eignungsprüfung
- Prüfung der Eignung des Bieters (z.B. finanzielle Leistungsfähigkeit, Projektmanagementkompetenz bei der Realisierung von WEA im Wald, vollständige Umsetzung der verpflichtenden kommunalen Belange, finanzielle Beteiligung § 6 EEG.)
- Erfüllt der Bieter alle Kriterien, wird er als „geeignet“ eingestuft.
- K.-O.-Kriterien: Bieter, die nicht alle Kriterien erfüllen, werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt!
- Damit stehen nur Bieter zur Auswahl, die die verpflichtenden kommunalen Belange vollumfänglich umsetzen, die Kommunen finanziell beteiligen und über Kompetenzen bei der Projektierung, Errichtung und ggf. dem Betrieb von WEA im Wald verfügen
- Zweiter Schritt: Wertung der Angaben des Bieters zur geplanten Realisierung des Projekts nach einem Punktesystem (Beispiel):
| Wertungskriterium | Wertungspunkte |
| Bürgerbeteiligung | 23 |
Waldschonende Bauweise | 28 |
| Pacht | 36 |
Wirtschafts- rechnungen | 13 |
| Summe | 100 |
- Mehr Infos zu den Kriterien des Auswahlverfahrens finden Sie hier.
- Mit dem Bieter mit der höchsten Punktzahl wird der Standortsicherungsvertrag für die Projektfläche abgeschlossen.
Das Angebot des Bieters ist verbindlicher Bestandteil des Standortsicherungsvertrags. Dies beinhaltet bspw. die Verpflichtung zur Umsetzung der kommunalen Belange (z.B. Beteiligung Bürgerinnen und Bürger).
Wie kann der Wunsch nach einer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Firmen und der Kommune an einer Betreibergesellschaft im Auswahlverfahren berücksichtigt werden?
- Beteiligungsmöglichkeiten im Auswahlverfahren:
- Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger und/oder
- Beteiligung einer Bürgerenergiegesellschaft
(in Anlehnung an § 3 Nr. 15 EEG 2023).
Neben Bürgerinnen und Bürgern können auch Kommunen und örtliche Firmen Anteile an einer Bürgerenergiegesellschaft halten.
- Beteiligungsangebote von Bietern, die über die als verpflichtende Vorgabe zulässige Beteiligung von 24,9 % hinausgehen, können gestaffelt nach der Höhe der Beteiligung (bis zu 100 %) prämiert werden.
- Mit dieser Prämierung haben auch Bürgerenergiegesellschaften eine realistische Chance, den Wettbewerb für sich zu entscheiden.
- Erzielt die Bürgerenergiegesellschaft bei der Bürgerbeteiligung, der waldschonenden Bauweise und den Wirtschaftsrechnungen jeweils die höchste Punktzahl, kann für den Zuschlag auch ein geringeres Pachtangebot als das Höchstgebot ausreichend sein.
Mit dem öffentlichen wettbewerblichen Auswahlverfahren stellen die Staatsforsten sicher,
- dass die kommunalen Belange der Standortkommune
- durch einen leistungsfähigen Vertragspartner vollumfänglich erfüllt werden und
- das Windprojekt zügig sowie wald- und flächenschonend umgesetzt werden kann.
- Der Projektentwickler (Vertragspartner des Standortsicherungsvertrages) führt die Voruntersuchungen durch und beauftragt die erforderlichen Gutachten.
- Der Projektentwickler reicht nach Vorliegen der Unterlagen beim zuständigen Landratsamt den Antrag auf öffentlich-rechtliche Genehmigung des geplanten Windprojekts gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz ein.
- Die Bayerischen Staatsforsten und Projektentwickler schließen nach Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung den Nutzungsvertrag für das Windprojekt.
- Der Projektentwickler bzw. Betreiber des Windprojektes errichtet die WEA und nimmt diese in Betrieb.
Aktuelle Projektflächen
Die Bayerischen Staatsforsten stellen im Rahmen von Auswahlverfahren aktuell folgende Projektflächen zur Verfügung: